| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 22. OKtober 2025 KV Dresden |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Politische Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Punkt 1 abgelehnt bei großem Anteil an Enthaltungen, Punkte 2-4 angenommen |
| Beschluss durch: | Norbert Engemaier |
| Angelegt: | 22.10.2025, 12:46 |
Dringlichkeitsantrag: gegen den Auftrag eine Müllverbrennungsanlage zu fordern
Beschlusstext
Der Kreisverband ruft die Fraktion dazu auf:
1. Sich im Stadtrat klar gegen die geplante Errichtung der
Müllverbrennungsanlage zu positionieren und den OB zu beauftragen als
Gesellschafter für eine Aufgabe der Pläne zu sorgen.
2. Hartnäckig eine effiziente Kreislaufwirtschaft in Dresden mit einer
Abfallsortierung und Verwertung einzufordern.
3. Einzufordern, dass der städtische Müll nach ökonomischen,
kreislaufwirtschaftlichen und klimapolitischen Bewertungskriterien
ausgeschreiben wird.
Begründung
Ein am 22.10. beschlossener Änderungsantrag der Fraktion zum Abfallwirtschaftskonzept relativiert eine (ebenfalls enthaltene) Ablehnung der gegenwärtigen Pläne der Abfallverbrennungsanlage mit folgender Passage: „Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Dresden gegenüber der SachsenEnergie AG auf eine entsprechende Änderung der Pläne hinzuwirken.“
Damit würde sich die BÜNDNISGRÜNE Fraktion so positionieren, dass der Planung und Errichtung einer Müllverbrennungsanlage (in geänderter Form) zugestimmt wird.
Das wäre aus Sicht des Antragstellers fatal weil:
1. Sich der Kreisverband mehrfach positioniert hat und in diesen Positionierungen mitnichten die aktive Planung einer veränderten Müllverbrennungsanlage einfordert. https://gruenedresden.de/userspace/SN/kv_dresden/Beschluss_Klimaziele_ernst_nehm-en__Waermeerzeugung_und_Abfallwirtschaft_nachhaltig_transformieren_.pdf
2. Das Wahlprogramm bereits klare Bedingungen formuliert hat, die eine solche Anlage überhaupt erfüllen müsste. Die Diskussionen und Recherchen haben seitdem gezeigt: Es gibt weder einen Bedarf für die Anlage noch sind die formulierten Bedingungen des Wahlprogramms (CO2 Management, dynamischer
Betrieb,
Bahnanschluss usw.) derzeit (auch mit einer neuen Planung) zu erreichen.
3. Selbst Pläne einer Müllverbrennungsanlage zu fordern, würde unsere Wahrnehmung als Streiter für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft vollständig untergraben.
Die wichtigsten inhaltliche Gründe gegen die Müllverbrennungsanlage sind:
1. Die geplante Anlage verhindert für Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, die Dekarbonisierung der Fernwärme (Restmüll hat denselben Emissionsfaktor wie Erdgas).
2. Mit einer Anlage zur Verbrennung unsortierter Abfälle wird die wirtschaftliche Basis von Recyclingprozessen weiter untergraben. Als Faustformel: Je höher dann die Heizkosten, desto ökonomisch attraktiver bleibt es Plaste, Bioabfall, Holz und Textil als brennwerte Bestandteile im Restmüll zu belassen.
3. Die abzuwehrende von der Sachsen-Energie gewollte Inhousevergabe des städtischen Mülls an die Sachsen-Energie legt die Investionskosten im Preis entweder auf die Fernwärme oder die Müllgebühren oder die Gewinne der Sachsen-Energie um (die wir zur Querfinanzierung von DVB und Bädern brauchen). Die Investitionsmittel fehlen ebenso bei der Energiewende und den anderen Baustellen der Sachsen-Energie.
4. Wichtigster Punkt: Anlagen dieser Art laufen aus technischen Gründen das ganze Jahr durch und belasten dadurch die Wirtschaftlichkeit aller Großwärmepumpen und anderen erneuerbaren Wärmequellen. Die Müllverbrennungsanlage erzeugt genau dann auch Wärme, wenn erneuerbare Wärmeerzeugung am profitabelsten ist: Wenn der Strompreis niedrig ist, weil Wind weht und Sonne scheint.
5. Wenn die Anlage steht, wird die Sachsen-Energie intensiver lobbyieren gegen: eine effektive Müllvermeidung und Mülltrennung, CO2-Preise für die Müllverbrennung, niedrigere Schadstoffnormen für die Abfallverbrennung, eine Liberalisierung der Fernwärmeeinspeisung. Wir würden damit aus einem wirtschaftliche Player einen politischen Gegner machen und schwächen im Unternehmen alle die an einer Klimatransformation arbeiten.
Ausführlicher wurden die Gründe bereits im oben benannten Antrag zur Mitgliederversammlung im Oktober 2024 beschrieben. Link: https://sptdd2610.antragsgruen.de/sptdd2610/Klimaziele-ernst-nehmen-Warmeerzeugung-und-Abfallwirtschaft-nachhalti-53263
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Erst am 22.10. entschied die Fraktion nach Wissens des Antragstellers, einen Änderungsantrag mit der zitierten Passage und damit keinen wirksamen Änderungsantrag gegen die Müllverbrennungsanlage zu stellen. Eine weitere Mitgliederversammlung erscheint aufgrund der knappen Terminkette vor den nächsten Fraktions- und Ausschusssitzungen nicht nur organisatorisch als auch zeitlich nicht geplant oder leistbar.
Die Fraktion ist in der Ausübung ihres Mandats selbstverständlich frei, allerdings ist es recht und billig, dass der Kreisverband sich zu politischen Sachfragen verhält und sich positioniert insbesondere wenn sie bereits getroffene Beschlüsse betreffen.
Vom Antragsteller und anderen wurden bereits am 15. September sowie darauffolgend Formulierungsvorschläge der Fraktion übermittelt, welche geeigneter erscheinen die Probleme zu beheben. Hier im Auszug:
„Der Oberbürgermeister wird in seiner Rolle als Gesellschafter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeinschaftsprojekt Ring 30 durch Gesellschaften der Technischen Werke Dresdens eingestellt wird. Die Pläne widersprechen dem Stadtratsbeschluss zum Dekarbonisierungskonzept (V2465/23), da sie keine technischen Anlagen zur Verhinderung von CO2 Emissionen gemäß des Zielpfades vorsehen, sondern diese einzig als „Option“ erwähnen. Die vorliegenden Pläne sind zudem ein zu erhebliches wirtschaftliches Risiko für die Gebührenzahlenden und die städtischen Gesellschaften selbst. Mangels Vorrichtungen zur Abfalltrennung ist die Anlage auch im Sinne der Kreislaufwirtschaft ein Rückschritt. Zudem ist auch der Standort am Hammerweg aufgrund der Brandrisiken und mangels einer Anbindung ans Schienennetz zum An- und Abtransport ungeeignet. Auch für die Umstellung der Fernwärmeerzeugung auf erneuerbare Energien ist die geplante Anlage schädlich.“